Die Wahllokale und Wahlzeiten für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 stehen fest. Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, schriftlich oder mündlich unter Angabe des Grundes zu beantragen.
Die Ausstellung der Wahlkarte kann schriftlich bis Mittwoch, 30. November 2016, oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis Freitag, 2. Dezember 2016, beantragt werden. Eine mündliche Beantragung ist ebenfalls bis 2. Dezember 2016 bis 12 Uhr möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Mit der Wahlkarte kann im Inland vor einer Wahlbehörde in jedem Wahllokal, beim Besuch durch eine besondere, „fliegende“ Wahlbehörde oder mittels Briefwahl gewählt werden. Die Wahlkarte kann daher am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten oder bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden. Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
Einlangen bis spätestens 4. Dezember, 17 Uhr!
Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann die Wahlkarte direkt an die zuständige Bezirkswahlbehörde (am Postweg, durch persönliche Abgabe, durch Boten) übermittelt werden und muss dort spätestens am Wahltag am 4. Dezember 2016 um 17 Uhr einlangen. Im Fall einer postalischen Beförderung trägt der Bund die Portokosten: gleichgültig, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.
Die von den Gemeindewahlbehörden für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 festgesetzten Wahlsprengel, Wahllokale, Verbotszonen und Wahlzeiten können ab sofort auf der Internetseite wahlen.tirol.gv.at abgerufen werden. Das gilt auch für Informationen über die Barrierefreiheit der einzelnen Wahllokale.
Infos: wahlen.tirol.gv.at
Text: Mag. Robert Schwarz/Land Tirol