Nationalratswahl 2019: Wahlkarten jetzt beantragen

Bei der Nationalratswahl am 29. September 2019 ist die Stimmabgabe mit der Wahlkarte wieder möglich. Auch VorzugsstimmenkandidatInnen sind online bereits abrufbar. Die Übermittlung der für die Nationalratswahl am 29. September 2019 bereits beantragten Wahlkarten hat am  2. September 2019 bundesweit begonnen. Die Stimme kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden – es muss damit nicht bis zum Wahltag zugewartet werden. Ebenfalls ab  2.9. stehen im Internet unter https://wahlen.tirol.gv.at/ die VorzugsstimmenkandidatInnen zur Abfrage bereit.

Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Ebenso haben Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit oder aufgrund ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen nicht möglich ist und die die Möglichkeit einer Stimmabgabe vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. In diesem Fall kommt eine „fliegende“ Wahlbehörde zu den WählerInnen ins Haus.

Mit der Wahlkarte kann die Stimme – außerhalb der Heimatgemeinde – sowohl vor einer Wahlbehörde im Wahllokal als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck, das Wahlkartenkuvert, ist in beiden Fällen der gleiche. Das bedeutet, dass sich WählerInnen, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen. Zu beachten ist aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Wahlkarte bis 27. September 2019 beantragen

Beantragt werden kann die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich, also im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Schriftlich ist das bis Mittwoch, 25.  September 2019, möglich. Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist, dann ist dies bis Freitag, 27. September 2019, 12 Uhr, zulässig. Mündlich (persönlich) ist die Beantragung ebenso bis Freitag, 27. September 2019, 12 Uhr, möglich.

Wie kann man mit der Wahlkarte wählen?

Mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde), vor einer Wahlbehörde in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, oder beim Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiterzuleiten.

Die Briefwahl wird ausgeübt, indem zunächst der Wahlkarte der amtliche Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnommen werden. Dann den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen, den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass man den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat; schließlich die Wahlkarte zukleben und dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.

Zu diesem Zweck kann man die Wahlkarte zum Beispiel in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben. Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.

Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde bis Montag, 23. September 2019, bei den Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb der Schweiz bis zum Freitag, 20. September 2019, abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 29. September 2019, 17  Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.

Hotline des Innenministeriums bis 28. September

Bis 27. September 2019 ist im Bundesministerium für Inneres, jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie am Samstag, 28. September 2019, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr  eine Wahl-Hotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0 800 202 220 eingerichtet. Speziell geschulte Bedienstete stehen für Fragen rund um die Nationalratswahl zur Verfügung, etwa zur Ausstellung von Wahlkarten oder zur Vergabe von Vorzugsstimmen.

Text: Land Tirol/Robert Schwarz

Wählen mit der Wahlkarte ist möglich mittels Briefwahl, vor einer Wahlbehörde in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, oder beim Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde. © Land Tirol/Sax

Wählen mit der Wahlkarte ist möglich mittels Briefwahl, vor einer Wahlbehörde in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, oder beim Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde. © Land Tirol/Sax