PV-Strom vom Balkon – was geht?

Aus fürs eigene Balkon-Kraftwerk – die behördliche Aufforderung zur Demontage seiner privaten Photovoltaik-Anlage kam bei einem Mieter im gemeindeeigenen Mehrparteien-Wohnhaus in der Wörgler Augasse garnicht gut an: „In Zeiten solcher Stromkosten! Da kann wohl der Ortsbildschutz nicht im Vordergrund stehen.“

Die eigenen Stromkosten mithilfe der Sonne am Balkon minimieren, darin hat der gelernte Elektriker schon in den vergangenen Jahren äußerst gute Erfahrungen in Kufstein gesammelt. Als er dann vor über einem Jahr nach Wörgl übersiedelte und die Strompreise gerade so richtig an Fahrt aufnahmen, war die Montage der PV-Anlage für ihn sonnenklar.

Offenbar misstrauten Nachbarn dem neuen „Balkon-Schmuck“ und beschwerten sich bei der Gemeinde, die Hauseigentümerin ist. Daraufhin erfolgte ein für den Mieter unbefriedigender Behördenverkehr mit dem städtischen Bauamt. Dort argumentiert man, dass die Anlage ohne Genehmigung des Eigentümers und ohne erforderliche Bauanzeige montiert wurde. Außerdem gehe es um eine „Verunstaltung der Fassade“. Unklar sei die Haftungsfrage ebenso wie die Wartungsproblematik und die Frage, ob da alles fachmännisch richtig verkabelt und gesichert wurde. Man fürchte um das Ortsbild, wenn das „ausufern“ und auf andere Gebäude übergreifen würde.

„Ich wollte zwei Mal im Amt eine Bauanzeige machen – das wurde mir jedesmal mit dem Hinweis verweigert, dass das sowieso nicht genehmigt würde“, meint dazu der enttäuschte Nicht-mehr-Stromproduzent, denn gemäß der behördlichen Aufforderung entfernte er am 30. Juni 2023 die Photovoltaik-Elemente. Aufgeben will er aber nicht. Sein Sinn steht nach „Reset“ – Neustart mit ganz offiziellem Ansuchen.

Dem gibt Wörgls Referentin für Nachhaltigkeit Gemeinderätin Iris Kahn mittlerweile auch gute Chancen. Sie konfrontierte Bürgermeister Michael Riedhart mit dem Fall. Fazit: „Der Bauausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen, wie die Stadt generell mit dem Thema private PV-Anlagen an Fassaden umgehen soll“, so Kahn, die meint: „Der Ortsbildschutz kann hier kein Argument sein. Zu überlegen ist auch, ob beim Neubau von Mehrparteienhäusern solche Lösungen gleich mitgedacht werden.“ Kahn räumt ein, dass der Fall in der Augasse einfach „blöd gelaufen“ sei – der Mieter hätte von Anfang an ansuchen und eine vertragliche Vereinbarung eingehen müssen.