Mit 80.000 Euro beteiligt sich die Stadtgemeinde Wörgl an der nun gestarteten Renovierung der desolaten Außenfassade der Wörgler Stadtpfarrkirche, für die insgesamt Kosten über 271.000 Euro veranschlagt sind. Der Gemeinderat am 17. Mai 2018 fasste einstimmig den Beschluss, die Summe in vier Jahresraten zu je 20.000 Euro beginnend ab Jänner 2019 auszuzahlen. Die Stadtgemeinde übernimmt in der vorgesehenen Drittel-Finanzierung damit den gleich hohen Anteil wie die Erzdiözese Salzburg. Zugesagt sind weiters 26.000 Euro aus der Tiroler Landesgedächtnisstiftung. Den größten Anteil muss die Pfarre selbst aufbringen, startete bereits Benefizaktionen und hofft auf Spenden aus der Bevölkerung, die übrigens steuerlich absetzbar sind.
Weitere Gemeinderatsbeschlüsse
Eine Premiere für den Wörgler Gemeinderat gab es bei der öffentlichen Sitzung am 17. Mai 2018: Erstmals war ein Drittel des Gemeinderates nicht in Originalbesetzung anwesend, für die entschuldigten Mandatare rückten Ersatzleute nach. Im vertraulichen Sitzungsteil wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit Finanzangelegenheiten der Stadtwerke sowie die Nominierung verdienter WörglerInnen für Ehrungen behandelt.
Mit einstimmigem Beschluss wurde der Antrag des Technikausschusses betreffend die Sonderflächenwidmung für ein Neubauprojekt des Lechnerbauern in Wörgl-Boden bewilligt. Dafür werden 9.683 Quadratmeter in der Grünzone von Freiland in Sonderfläche Hofstelle umgewidmet.
Mit einem zusätzlichen Bettenlift wird das Wörgler Seniorenheim ausgestattet. Eingebaut wird der Lift an der Nordseite im Eingangsbereich rechts, wofür vom Gemeinderat einstimmig eine Anpassung des Bebauungsplanes beschlossen wurde. Die Fassade wird dadurch nicht verändert, die Auffahrtsrampe bleibt ebenfalls bestehen. Der Lift wird auf der Rückseite zur Belichtung der Gänge verglast. Dass der Einbau nicht zeitgleich mit dem Erweiterungsbau erstellt wurde, hatte logistische Gründe.
Mit einstimmigem Beschluss entschied sich der Gemeinderat zur Einhebung einer Ausgleichsabgabe für nicht beigebrachte Stellplätze in Höhe von 3.900 Euro für ebenerdige und 11.700 Euro für unterirdische Parkplätze. Die Vorschreibung von Parkflächen bei Bauprojekten erfolgt auf Basis der Tiroler Bauordnung. Diese Parkplätze sind auf eigenem Grund oder im Umkreis von 300 Metern auf Fremdgrund anzumieten. Wer die vorgeschriebenen Parkplätze nicht nachweisen kann, muss um Befreiung ansuchen und die Ausgleichstaxe zahlen.