Wählerverzeichnisse liegen auf
Im Vorfeld der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, die am 28. Februar 2016 stattfinden werden, haben die Gemeinden die Wahlberechtigten zu erfassen und in Wählerverzeichnisse einzutragen. Diese Wählerverzeichnisse sind vom 5. bis zum 12. Jänner 2016 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum der Gemeinde aufzulegen, informiert Gemeindelandesrat Johannes Tratter in einer Presseaussendung des Landes Tirol: „Innerhalb dieser Frist kann …