Die Kundmachung der Wahlausschreibung am 25. November 2015 im Landesgesetzblatt und durch öffentlichen Anschlag in den Gemeinden ist der offizielle Startschuss für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Februar 2016 – und setzt einige wichtige Fristen in Gang, erklärt Gemeindelandesrat Johannes Tratter: „Gerade Wahlen auf kommunaler Ebene stoßen bei den Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse. Ich hoffe, dass sich viele engagierte Frauen und Männer dieser Wahl stellen, um die Zukunft ihrer Gemeinde aktiv mitzugestalten. Zugleich ist eine hohe Wahlbeteiligung wichtig, um die künftigen Aufgaben im Auftrag möglichst vieler Gemeindebürgerinnen und -bürger zu erfüllen!“
Am 28. Februar 2016 finden in allen Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Als Stichtag wurde der 16. Dezember 2015 festgelegt: Nur wer an diesem Tag den Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, darf am Wahltag wählen und sich der Wahl stellen. Vom Stichtag bis zum 5. Februar 2016, 17 Uhr, können Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters eingebracht werden. Wahlkarten zur Ausübung des Wahlrechtes im Weg der Briefwahl können schriftlich bis 24. Februar 2016, mündlich bis 26. Februar 2016, 12 Uhr, beantragt werden.
Konnte kein/e WahlwerberIn, auf deren/dessen Wählergruppe mindestens ein Mandat zum Gemeinderat entfällt, mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen, so findet zwischen jenen beiden KandidatInnen, die die meisten gültigen Stimmen für die Bürgermeisterwahl erhalten haben, ein zweiter Wahlgang am 13. März 2016 statt.
„Wann immer man die Möglichkeit zur Mitentscheidung hat, sollte man diese auch nutzen. Die Auswirkungen der Gemeinderatswahlen sind für die Menschen unmittelbar spürbar. Deshalb ist es wichtig, mit der eigenen Stimme über die eigene Zukunft mitzubestimmen“, schließt LR Johannes Tratter.
Weitere Informationen: www.tirol.gv.at/abteilung-gemeinden
Text: Land Tirol/Mag. Robert Schwarz