Veräußerung „Alte Musikschule“: „Alles vertraulich“

Vertagt wurde am 17. Dezember 2020 die Beschlussfassung betreffend die Veräußerung der „Alten Musikschule“ in Wörgl. Während Bürgermeisterin Hedi Wechner den Sachverhalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit abhandeln wollte, ergab die Abstimmung über die Vertraulichkeit mit 13:8 Stimmen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Damit setzte die Bürgermeisterin den Tagesordnungspunkt ab, da sie sonst einen „Rechtsbruch“ begehen würde.

Stadtamtsleiter Philipp Ostermann-Binder schilderte den neuen Sachverhalt, der eine neuerliche Abstimmung im Gemeinderat betreffend die Veräußerung der stadteigenen Liegenschaft erforderlich mache. Nach dem mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss im November für die Veräußerung mit Einräumung eines Fruchtgenussrechtes für die Gemeinde zur Nutzung von Flächen für Heimatmuseum, Stadtarchiv und Musikproberaum erfolgte die öffentliche Kundmachung. Worauf in der Frist bis 29. November 2020 nur ein Kaufangebot eintraf, das hausintern geprüft wurde. „Daraus folgt die Empfehlung, ein Bundesvergabegesetz-Verfahren einzuleiten. Der Zuschlag muss im Gemeinderat beschlossen werden“, erklärte der Stadtamtsleiter. Mit vorliegendem Antrag sollte der Gemeinderat im vertraulichen Teil der Sitzung dieses Verfahren einleiten und den Zuschlag gleich erteilen.

Bürgermeisterin Hedi Wechner berief sich bei Festlegung der Vertraulichkeit auf das Bundesvergabegesetz und die Tiroler Gemeindeordnung. „Das Verfahren ist bis zum Abschluss vertraulich zu behandeln“, so Wechner. Alle Gemeinderäte seien zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, das gelte auch für Wortmeldungen im öffentlichen Sitzungsverlauf. Die Vertraulichkeit sei obligatorisch, um Rechtsprobleme auszuschließen, da sonst „ein Schaden für Bieter oder die Stadt entstehen könnte“, so Wechner. Wortmeldungen ließ sie zur Abstimmung über Gewährung der Vertraulichkeit keine zu, was Grün-GR Richard Götz mit einem Zwischenruf quittierte – das sei ein „Maulkorb-Erlass, so geht es nicht!“ Diskutiert werden könne unter Allfälliges. Bei der Abstimmung votierten die Grünen sowie die ÖVP-Listen (Bürgerliste ÖVP, Team Wörgl und Junge Wörgler Liste) gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit, die Mandatare der Liste Wechner sowie der FWL stimmten für Vertraulichkeit.

Unter „Allfälliges“ ergriff Bgm. Hedi Wechner nochmals das Wort zur Causa: „Es geht klar aus den gesetzlichen Paragraphen hervor, dass der Antrag der Geheimhaltung unterliegt.“ Ein Verstoß dagegen sei „eine Verletzung des Amtsgeheimnisses und damit eine strafbare Tat, die Haftstrafen zur Folge hat.“ Wechner stört, dass via Zeitungen auch Zahlen veröffentlicht wurden. „Was bei uns abläuft, ist nicht tragbar“, so Wechner. Sie wolle in Zukunft verhindern, dass vertrauliche Dinge veröffentlicht werden. Das sei ein Vertrauensbruch. „Wenn das noch einmal vorkommt, werde ich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft machen“, kündigte Wechner an. „Ich ersuche dringend, künftig die Vertraulichkeit zu beachten.“

„Wir haben das Gepolter und die Drohungen wahrgenommen“, meldete sich Grün-Gemeinderat Richard Götz und bezeichnete die angedachte Vorgangsweise als „Ungeheuerlichkeit“. Er kritisiert mangelnde Vorbereitung und weist zurück, „dass nun den Grünen der Schwarze Peter zugeschoben werden soll“.