Im Vorfeld der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, die am 28. Februar 2016 stattfinden werden, haben die Gemeinden die Wahlberechtigten zu erfassen und in Wählerverzeichnisse einzutragen. Diese Wählerverzeichnisse sind vom 5. bis zum 12. Jänner 2016 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum der Gemeinde aufzulegen, informiert Gemeindelandesrat Johannes Tratter in einer Presseaussendung des Landes Tirol: „Innerhalb dieser Frist kann jede/r in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen und überprüfen, ob er oder sie in ein Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen ist. Unrichtige Eintragungen bzw. Nichteintragungen können im Rahmen eines Berichtigungsverfahrens korrigiert werden.“
An der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in einem abgeschlossenen Wählerverzeichnis der betroffenen Gemeinde enthalten sind. Die Auflage der Wählerverzeichnisse und die Vorgangsweise zur Einleitung eines allfälligen Berichtigungsverfahrens muss die Gemeinde bis spätestens 4. Jänner 2016 an der Amtstafel kundmachen.
Text: Land Tirol