Wave-Abriss mit knapper Mehrheit besiegelt

Mit knapper Mehrheit beschloss der Wörgler Gemeinderat am 1. Oktober 2025 nach stundenlanger kontroverser Diskussion das endgültige Aus fürs WAVE. Für die Beteiligung der Stadt an den Freimachungskosten gab es 12 Ja- und 9 Gegenstimmen und für die Aufkündigung des Baurechtsvertrages der Stadt betreffend das Wave-Areal 11 Ja-Stimmen bei 9 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung.

Dabei war im Sitzungsverlauf nach diversen Wortmeldungen das Abstimmungsergebnis offen (alles nachzusehen und –hören auf https://www.youtube.com/live/ENhqrOTbQ-k?si=2849n19xbbD4CxQb)

Aus Bürgermeister Riedharts ÖVP-Fraktion scherten nämlich Stadträtin Elisabeth Werlberger und ihr Mann Gemeinderat Hubert Werlberger aus. Hubert Werlberger bezog sich auf das Substanzgutachten von 2022, das den Gebäudewert mit 8 Millionen Euro angibt, und zog seine Schlüsse aus den Rave-Veranstaltungen im Wave: „Wenn die Bude so marode sein sollte, gäbe es keine Genehmigung dafür. Das  3 Hektar große Wave-Gelände hat eine Sonderflächenwidmung. Bis heute liegen keine Verträge oder Vorverträge mit Firmen zur Verwertung vor. Am neuen Grundstück laufen die archäologischen Grabungen – wer weiß wie lange noch. Und es gibt dort keine Widmung für ein Schwimmbad“, so Werlberger. Das Land habe „noch nichts von uns – kein Projekt, keine Kostenaufstellung, und es gibt keine Gemeinderatsbeschlüsse vom Umland zur Kostenbeteiligung“, begründete Werlberger seinen Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes betreffend die WAVE-relevanten Tagesordnungspunkte. Er wolle vor einer Widmung fürs neue Schwimmbad nicht über die Verwertung des WAVE reden und auf „ein gescheites Konzept“ warten. Das wollte auch Stadträtin Elisabeth Werlberger, die ein fehlendes Gesamtkonzept ebenso ankreidete wie die Bodenversiegelung durch den Schwimmbad-Neubau auf grüner Wiese.

Liste Hedi-Wechner Gemeinderätin Mag. Gabi Madersbacher bekundete erst ihre Zustimmung zur Freimachung, stimmte dann aber für die Absetzung von der Tagesordnung und als diese nicht durchging, schließlich wieder für die Freimachung des Geländes. Bei Tagesordnungspunkt 5 verließ sie den Sitzungssaal, womit ihre Abwesenheit als Stimmenthaltung gewertet wurde.