Der Gemeinderat stimmte am 1. Juli 2026 mehrheitlich einem Baurechtsvertrag mit der Firma Alois Mayr Bauwaren GmbH als erste Tranche der Verwertung des WAVE-Areals sowie der nötigen Änderung des Raumordnungskonzeptes zur Errichtung des neuen Wörgler Schwimmbades am Scheiberfeld und dem Betriebsbeitrag der Stadt fürs Regionalbad zu.
Bürgermeister Michael Riedhart führte die drei Verhandlungsrunden betreffend den Baurechtsvertrag für 6.524 Quadratmeter des rund 30.000 Quadratmeter großen WAVE-Areals mit der Eigentümerfamilie Förschl persönlich: „Es freut mich, dass die Verhandlungen so gut gelaufen sind. Es wird pro Quadratmeter ein Baurechtszins von 2,30 Euro wertgesichert bezahlt und mit der Betriebserweiterung 12 neue Arbeitsplätze geschaffen.“
Das Baurechtsverhältnis beginnt am 1. Oktober 2026 und wird auf die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen, samt Option auf Verlängerung um weitere 49 Jahre. Das ergibt einen monatlichen Baurechtszins in Höhe von 15.005,20 Euro – wertgesichert nach dem VPI 2025. Diese Einnahmen sollen auf einem eigenen Konto fürs Regionalbad verbucht werden. Riedhart will damit einen „Polster aufbauen für die Bezahlung des Baurechtszinses in Höhe von 1 Euro pro Quadratmeter für die neue Schwimmbad-Liegenschaft.“ Auch die weitere Verwertung des WAVE-Grundstückes solle für die Gegenfinanzierung des neuen Wörgler Badls verwendet werden.
Der Baurechtsnehmerin wird eine Kaufoption ab 1.10.2046 für die Dauer von 30 Jahren eingeräumt. Falls die Option gezogen wird, beträgt der Kaufpreis pro Quadratmeter 600 Euro, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2025.
„Im Baurechtsvertrag steht, dass ober- und unterirdische Betriebe aller Art möglich sind. Kann da ein 100stöckiges Hochhaus gebaut werden? Was bedeutet diese ungewöhnliche Formulierung?“, wollte Grün-GR Catarina Becherstorfer wissen. „Da kommt kein 100stöckiger Wolkenkratzer – über die Bebauung entscheidet der Gemeinderat, hier gilt die Tiroler Bauordnung“, erklärte Bgm. Riedhart und meinte: „Diese Sorge ist unbegründet.“
Während Wörgls Bäderbeirats-Obmann Ersatz-GR Andreas Schmidt zum Baurechtsvertrag gratulierte, wollte WfW-GR Patricia Kofler wissen, wer die Erschließungskosten trägt und ab wann die Wertsicherung bei der Kaufoption laufe. „Wenn der Baurechtszins als Gegenfinanzierung fürs Regionalbad verwendet wird – wie werden dann die ausstehenden 4,9 Millionen Euro Schulden vom WAVE getilgt?“, so Kofler. Das müsse die Stadtgemeinde, erklärte Riedhart. GR Dr. Widschwentner wies darauf hin, dass mit Verankerung des VPI 2025 im Baurechtsvertrag die Wertanpassung ab sofort laufe, der Ausgangspunkt noch extra im Vertrag angeführt werden solle. Eine Antwort auf die Frage nach den Erschließungskosten blieb aus.
„Das Vorkaufsrecht wird im Baurechtsvertrag der RANA Treuhand GmbH eingeräumt, die der Familie Fröschl gehört und eine Kapitaleinlage von 100.000 Euro hat. Kann diese kaufen? Warum wurde das Vorkaufsrecht nicht der Alois Mayr Bauwaren GmbH eingeräumt?“, wollte Kofler wissen. „Die Alois Mayr Bauwaren GmbH kann die Kaufoption realisieren. Das Vorkaufsrecht wäre dann wichtig, wenn die Stadtgemeinde Wörgl die Liegenschaft verkaufen würde“, erklärte GR Widschwenter. Dass dafür eine andere Gesellschaft eingesetzt werde, sei „freie Marktwirtschaft“.
Bgm. Riedhart informierte, dass es weitere Gespräche zur WAVE-Verwertung gäbe. „Heute werden dafür die Parameter festgelegt.“ Bei den Verhandlungen würde der Baurechtszins variabel sein und je nach Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze variieren. GR Kofler wollte wissen, welche Sanktionen vorgesehen sind, wenn die zugesagten Arbeitsplätze dann nicht geschaffen werden. „Da gibt es einen Pönalsatz entsprechend der Kommunalsteuer“, so Riedhart.
Die Beschlussfassung über den Baurechtsvertrag mit der Fa. Alois Mayr Bauwaren GmbH erfolgte zu 17 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen.
Wörgl beschließt Betriebsbeitrag fürs Regionalbad
Das geplante Wörgler Regionalbad wird voraussichtlich mehr Kosten verursachen als Einnahmen einbringen. Der Gemeinderat beschloss bereits im April 2026 eine Vereinbarung zwischen Stadt und Wörgler Schwimmbad GmbH zur Aufbringung dieser Kosten sowie der Betriebsabgangsdeckung. Fürs Hallenbad wird ein jährlicher Betriebsbeitrag von 200.000 Euro angenommen, der von den Gemeinden, die das Bad für Schwimmunterricht nützen, pauschal abzugelten ist.
Am 1. Juli 2026 beschloss der Gemeinderat nun mehrheitlich (17 Ja-, 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen) die Höhe dieses jährlichen Betrages mit 49.537 Euro indexgesichert für die Vertragsdauer von 20 Jahren. Unter Zugrundelegung von 10 Stunden pro Schuljahr ergäbe sich für 26 Klassen ein jährlicher Anspruch auf bis zu 260 Nutzungsstunden. Diese können von Pflichtschulen, Kindergärten, Kinderbetreuungs-Vereinen sowie für gemeindeeigene Schwimm- und Bildungsprogramme verwendet werden.
Bgm. Riedhart teilte mit, dass u.a. Angerberg, Angath, Mariastein, Kirchbichl, und Langkampfen bereits diesbezügliche Gemeinderatsbeschlüsse gefasst hätten. Grün-ErsatzGR DI Catarina Becherstorfer fragte nach Beteiligung der Bundesschulen. „Mit diesen laufen separate Gespräche, sie erhalten Slots am Nachmittag oder auch vormittags, wenn sie nicht von den Volksschulen benötigt werden. Die Pflichtschulen haben vormittags bis 13 Uhr Vorrang“, so Riedhart.
Grün-GR Iris Kahn fragte nach, ob sich der Wörgler Beitrag noch erhöhen könne, wenn andere Gemeinden nicht mittun. „200.000 Euro sind ein Fix-Betrag. Wenn Umlandgemeinden nicht mittun, fragen wir andere. Die erste Verhandlungsrunde betrifft Gemeinden im Radius von 15 Minuten Anfahrzeit. Die Wildschönau ist zum Beispiel nicht dabei. Dieses Kontingent können wir für andere verwenden“, so Riedhart zu den Verhandlungen, die Schwimmbad GmbH-Geschäftsführer Juri Nindl führe.
„Die Kostenaufstellung fürs neue Schwimmbad beinhaltet Einnahmen aus WC- und Parkgebühren. Der Abgang von 500.000 Euro ist zu tief gestapelt. Natürlich muss dann die Stadt zuschießen. Diese 49.500 Euro sind eine Augenauswischerei. Es wird uns viel höher treffen“, erklärte Kahn.
Riedhart wies darauf hin, dass mit dem Betriebsbeitrag die Gemeinden dann die Schwimmstunden unentgeltlich konsumieren können, für Schulen, Kindergärten etc. Der Vertrag laufe indexiert über 20 Jahre und biete damit Planungssicherheit. Die Beschlussfassung über Betriebsbeiträge zähle zu den Vorgaben des Landes hinsichtlich vorzulegender Finanzplanung und seien damit Voraussetzung für die Fördermittelvergabe.
Raumordnungskonzept fürs Schwimmbad am Scheiberfeld angepasst
Eine hitzige Diskussion ging der Beschlussfassung über die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes für das neue Schwimmbad-Areal an der Federer-Straße voraus. Schließlich stimmten 15 Mandatare dafür, vier dagegen und zwei enthielten sich der Stimme.
Ausschussobmann GR Dr. Andreas Widschwenter verlas den Antrag, mit dem die derzeit großteils als landwirtschaftliche Freihaltefläche für die Errichtung des Regionalbades mit Sauna und Parkhaus auf der Grundparzelle 267/1 mit einer Fläche von rund 21.815 Quadratmetern ausgewiesen werden soll. Der Beschluss wird rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Einwände von berechtigten Personen eingebracht werden.
Die Diskussion im Gemeinderat
GR Catarina Becherstorfer bezog sich auf das beigefügte Verkehrsgutachten. Schon derzeit herrsche auf der Federer-Straße „wahnsinnig viel Verkehr, die Autos stauen sich schon jetzt. Die geplante Parkgarage will von den Anrainern auch niemand vor der Nase haben“, so Becherstorfer, die die Grundstückswahl fürs Bad in Frage stellte und wissen wollte, ob am gegenüberliegenden Bronzefeld ebenso Parkplätze vorgesehen seien.
„Ihr macht KI-Bilder, um Panik unter den Anrainern zu verbreiten“, warf Bgm. Riedhart den Grünen vor. Die Parkgarage sei als Lärmschutzmaßnahme vom Land vorgeschrieben worden. „Das sind keine KI-Bilder, sondern Fotos vom öffentlichen Parkhaus in Matrei am Brenner, in dem 24 x 3 Autos Platz haben“, erklärte dazu GR Iris Kahn. Die Schwimmbad-Visualisierung zeige, dass das Parkhaus von der Federer-Straße entlang des Radweges bis zum letzten Haus reiche. Es sei nicht zumutbar für die Anrainer, „auf eine Betonwand zu schauen“. Um den erforderlichen Lärmschutz zu erzielen, muss das Parkhaus nach Norden geschlossen sein.
„Wir brauchen eine bezahlbare Schwimmlösung – aber das ist der falsche Standort“, meldete sich WfW-GR Patricia Kofler zu Wort und sieht ihren Standpunkt in den vorliegenden Gutachten untermauert. Das Lärmgutachten sehe eine Grenzwertüberschreitung für Anrainer. „Es ist nicht der richtige Weg, das Wohngebiet auf Mischgebiet raufzustufen, um damit die Grenzwerte zu erhöhen“, so Kofler. Auch laut Verkehrsgutachten sei das Scheiberfeld „kein idealer Standort. 4 Meter hohe Lärmschutzwände sind nötig, um die Schwellenwerte zu erreichen. Ist das im Sinn der Anrainer? Das Parkhaus trage zur Flächenversiegelung bei und strahle bei sommerlichen Hitzeperioden Hitze aus. Im Verkehrsgutachten gäbe es „keine Prognose für Spitzentage, was das für den Rückstau auf der Bundesstraße B171 bedeutet. Es fehlt eine Unfall- und Gefahrenanalyse“, so Kofler, und weiter: „Das Gutachten entlastet nicht, es zeigt, wie problematisch der Standort ist.“
Sportreferent STR Thomas Embacher daraufhin: „Der Gemeinderat hat entschieden, das Wave ist mitten im Abriss. Trotzdem ist die WfW-Liste dagegen, ohne eine andere Lösung zu haben. Keiner ist glücklich über Lärmschutzwände. Das Kinderbecken ist die größte Lärmquelle – aber es gibt nichts Schöneres wie Kinderlachen.“
„Eine sachliche Diskussion ist offenbar schwierig. Der Gemeinderat hat entschieden, und die Opposition muss den Standort kritisieren. Die Raumordnungs-Entscheidung heute ist wichtig für die Flächenwidmung“, versuchte Vizebgm. Kayahan Kaya zu relativieren.
„Fakt ist, dass der Gemeinderat 2025 entschieden hat, wo das Schwimmbad gebaut wird“, meldete sich Bäderbeirat-Obmann Ersatz-GR Andreas Schmidt zu Wort und wies auf positive Stellungnahmen von Naturschutz und Wildbachverbauung, auch sehe er das Lärm-medizinische Gutachten positiv – es zeige, was die Anrainer erwartet. Alle vier Gutachten seien positiv. „Das Regionalbad ist für die Anrainer besser als eine Wohnbebauung“, so Schmidt. Das bekräftigte Bgm. Riedhart: „Der Wohnbau wäre 25 bis 37 Meter hoch.“
LHW-GR Mag. Gabriele Madersbacher warf der Opposition vor, dass „euch Demokratie nur dann recht ist, wenn sie euch in den Kram passt“, sonst werde „jahrelang herumgeeiert“. Namhafte Gutachter seien beigezogen worden, „nicht irgendwelche Leute. Es mag der falsche Standort sein, ich habe damals auch mit nein gestimmt – aber jetzt gibt es einen positiven Gemeinderatsbeschluss, der zu akzeptieren und zu respektieren ist. Ich weiß nicht, was da los ist. Ich bin fürs Schwimmbad.“
„Die Diskussion ist in jedem Gemeinderat das Gleiche. Ihr solltet die Entscheidung akzeptieren – das ist jetzt der Standort“, so Bgm. Riedhart. Worauf GR Kofler forderte, dass „auch eine andere Meinung respektiert und akzeptiert werden soll.“ Eine 4 Meter hohe Lärmschutzwand sei „kein Qualitätsmerkmal“. Das Lärmgutachten bewerte die Gesundheit, nicht aber Nebenfolgen wie den Verkehrsrückstau. „Diese Fakten sind jetzt zu diskutieren“, so Kofler.
„Heute geht es darum, das ÖROK zu ändern. Hier wird zerredet. Das ist kaum auszuhalten. Es geht um vier Monate Kinderlärm. Das erzeugt medizinisch keine Gefahr“, meinte GR Widschwenter, der sich bei den StadtamtsmitarbeiterInnen für die „Top-Arbeit“ bedankte.
GR Hubert Werlberger als Landwirtschaftsreferent gab zu bedenken, „dass hier wieder zwei Hektar Fläche versiegelt werden“ und beim Wave-Areal noch 19.000 Quadratmeter zu verwerten seien. Für die Raumordnungsänderung sprach sich MFG-GR Novela Steinlechner aus – sie habe sich „in der Bevölkerung umgehört. Die Anrainer sind not amused. Aber beim Wave waren auch viele dagegen.“
Verkehrsreferent Hubert Aufschnaiter sieht den Standort positiv: „Das Freischwimmbad war direkt im Zentrum.“ Der Scheiberfeld-Standort sei fußläufig und mit Fahrrad sowie mit dem Citybus gut erreichbar und für die Schulen ideal. Für den Standort Scheiberfeld sprach sich auch WfW-GR Gottfried Schneider als Direktor der Sport-Mittelschule aufgrund der Nähe zu den Pflichtschulen aus. GR Kahn wies darauf hin, dass „am Sonntag keine Citybusse fahren.“
„Es wurde sehr gute Vorarbeit geleistet. Von Montag bis Samstag fahren hier die Citybuslinien 1 und 4. Das Konzept ist noch nicht fertig. Für den Knoten B171 habe ich keine Bedenken. Man kann alles in Frage stellen. Entweder mittragen oder dagegen sein, aber nicht stundenlang diskutieren – was hat das für eine Außenwirkung“, meldete sich GR Ing. Emil Dander zu Wort und wurde dann gegenüber den Grünen ausfällig, als er zu GR Kahn meinte: „Ihre Meinung interessiert mich nicht. Das ist lächerlich, was Sie da aufführen.“



