Die Wörgler Grünen pochen einmal mehr auf die Einhaltung der Tiroler Gemeindeordnung betreffend eingebrachte Anträge an den Gemeinderat. „Seit 2010 sind mindestens 10 Anträge der Wörgler Grünen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben behandelt worden“, ärgern sich die beiden Wörgler Grün-Gemeinderäte Richard Götz und Christine Mey und verlangen Beschlussfassungen im Gemeinderat über die ausstehenden Anträge.
Am 27. Jänner 2017 wandten sich die Wörgler Grünen wiederholt an die Gemeindeaufsichtsbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft. „Der Gemeinderat hat über einen selbständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber innerhalb von sechs Monaten abzustimmen“, zitiert Götz aus §41 der Tiroler Gemeindeordnung. Nicht abstimmen, aber umsetzen – auch das kritisieren die Grünen. „Es gibt gesetzliche Vorgaben, die nicht nur nach Lust und Laune umzusetzen sind. Wir wollen nicht der Willkür der Gemeindeführung ausgesetzt sein“, so Götz und Mey unisono. „Wir wollen als Ideengeber und Initiatoren öffentlich wahr genommen werden, damit der Wähler weiß, was wir tun“, so Götz. „Wir können auch mit negativen Beschlüssen leben – aber jeder Antrag ist zu behandeln“, ergänzt Mey. Der praktizierte Umgang mit Anträgen sei wenig motivierend für die Arbeit.
Bereits im Jänner 2016 brachten die Wörgler Grünen bei der BH Kufstein eine Aufsichtsbeschwerde betreffend sieben Grüner Anträge ein. Diese betrafen den barrierefreien Zugang zu Einrichtungen des Stadtamtes, das Radfahren in der Speckbacherstraße, die Errichtung von WLAN-Hotspots im Stadtgebiet, die Überdachung sämtlicher Citybushaltestellen inkl. Standortkennzeichnung, die Errichtung von Radabstellpätzen an öffentlichen Stellen, die Info über Tochterunternehmen der Stadt und die Ausarbeitung eines Gesamtverkehrskonzeptes für die Stadt durch einen Experten. „Von diesen sieben ist bis jetzt nur ein Antrag abgestimmt worden, der über die Tochterunternehmen der Stadt“, so Götz, der anhand von drei Beispielen Umgang mit Anträgen schildert: „Der Antrag auf Radabstellplätze wurde teilweise umgesetzt, aber nicht abgestimmt. Der Antrag auf Überprüfung der Kinderspielplätze hinsichtlich ausreichender Beschattung wurde zwar besprochen, aber nie einer Abstimmung zugewiesen. Der Antrag betreffend die Citybushaltestellen wurde nicht behandelt.“ Umgesetzt wurde von Stadtwerken und Stadtmarketing auch die Errichtung der WLAN-Hotspots – „allerdings ohne den Initiator zu nennen“, so Götz. Dass die Stadtführung selbst nach Aufforderung der Aufsichtsbehörde 2016 den gesetzlichen Vorgaben nicht nachgekommen ist, sei nicht akzeptabel.
Die BH habe auf die wiederholte Beschwerde angeregt, dass die Grünen in der Gemeinderatsitzung unter Allfälliges die ordnungsgemäße Erledigung einfordern sollten. „Der Aufsichtsbehörde ist das kein großes Anliegen“, folgert Götz daraus, der dem Ratschlag bei der heutigen Gemeinderatsitzung folgen wird. Sollte dann immer noch keine Behandlung der Anträge im Gemeinderat erfolgen, erwäge man eine Beschwerde beim Land und als letzten Schritt eine Anzeige wegen Amtsmissbrauches.
Als besonders dringlich erachten die Grünen die Behandlung der Anträge betreffend Radfahrer-Gegenverkehr in der Speckbacherstraße, Überdachung und Standortbezeichnung der Citybus-Haltestellen sowie die zwar beschlossene, aber ausstehende Prüfung der Shared-Space-Tauglichkeit der Bahnhofstraße.