Betroffene Gesichter bei Gemeinderäten und Hochwasseropfern gab es bei der Präsentation des Generellen Projektes für einen Hochwasserschutz im Tiroler Unterinntal durch Landesbeamte und Projektplaner am 20. Februar 2017 im Tagungshaus Wörgl. Die technische Lösung erntete ungeteilte Zustimmung und Lob – anders die vorgesehene Finanzierung. Fazit: Ohne Unterstützung des Landes kann Wörgl den geforderten Beitrag zum Wasserverband, der die acht Inn-Anrainer-Gemeinden von Brixlegg bis Angath umfasst, nicht ohne Bankrott-Erklärung der Gemeinde aufbringen.
Gemeinderat, Hochwassserschutzinitiative und Presse waren zur Projektvorstellung durch DI Markus Federspiel und Dr. Stefan Walder, beide vom Land Tirol Sachgebiet Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie, DI Peter Hanisch und DI Michael Kremser von Planungsbüro DonauConsult Ingenierbüro und DI Martin Rottler vom Baubezirksamt Kufstein eingeladen. Vor Wörgl wurde bereits in den sieben weiteren geplanten Wasserverbandsgemeinden das Generelle Projekt präsentiert.
Hochwasserschutz ist Gemeindesache – Wasserverband als Träger
Markus Federspiel erläuterte die Vorgangsweise, bestehend aus zwei Planungsphasen: „Das Generelle Projekt als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinden war Ende 2016 fertiggestellt. Für den nächsten Schritt der Einreichplanung braucht es die Zustimmung der Gemeinden.“ Hochwasserschutz sei Sache der Gemeinden, wobei der Bund die Kosten bis zu 85 % übernehme. Antragsteller für die Umsetzung des Gemeindegrenzen übergreifenden Hochwasserschutzprojektes seien die Gemeinden. Dazu solle der Wasserverband gegründet werden, der dann die Einreichplanung in Auftrag geben soll. „Ziel ist ausreichender Hochwasserschutz bei einem hundertjährigen Hochwasser im Unterinntal und dazu sind optimierte Retentionsräume notwendig“, so Federspiel.
Keine Einzelmaßnahmen
„Einzelmaßnahmen sind nicht bewilligbar“, teilte Stefan Walder mit und unterbreitete mit dem nach dem Hochwasser 2005 aktualisierten Gefahrenzonenplan die Basis für die erstellte Regionalstudie samt Maßnahmenkonzept. Ausgegangen wird von jenen Flächen, die bei einem 100jährigen Hochwasser ohne weitere Schutzmaßnahmen überflutet werden. Die Regionalstudie umfasst eine Flusslänge von 75 Kilometern mit 36 Inn-Anrainer-Gemeinden. „Es darf zu keiner Verschlechterung Dritter kommen“, so Walder. Für durch Schutzbauten verdrängtes Wasser seien Rückhalteräume zu schaffen. Dazu werden drei Abschnitte gebildet – von Rum bis Vomp, von Vomp bis Münster/Reith und von Brixlegg bis Angath. In jedem Abschnitt seien Retentionsräume zu schaffen, um nicht mehr Wasser an die Unterlieger weiterzuleiten. „Dieses Generelle Projekt ist förder- und genehmigungsfähig“, so Walder.
Die Grundlagen des Generellen Projektes erläuterte Peter Hanisch von DonauConsult. „Bei einem 100jährigen Hochwasser werden in diesen 8 Gemeinden 1.200 Hektar Fläche, davon 160 Hektar Bauland überflutet. Dreiviertel liegt in der Gelben Zone, ein Viertel in der Roten“, so Hanisch und beziffert das Schadenspotenzial mit mindestens 360 Millionen Euro, eher höher.
Möglichst wenig Flächenverbrauch für Hochwasserschutz
„Wir hatten den Auftrag, möglichst wenig Fläche für den Hochwasserschutz zu verbrauchen“, so Hanisch. Für die 12,5 Millionen Kubikmeter Wasser, die bei einem 100jährigen Hochwasser ausufern, sehe das Projekt zwischen Brixlegg und Radfeld drei Retentionsräume vor, wobei durch die Optimierung der Maßnahmen nur mehr Platz für 8,5 Millionen Kubikmeter nötig sei.
Beim Hochwasser 2005 kamen zu den 1.900 Kubikmetern Wasser des Inns durch die Zubringer von der Brandenberger bis zur Brixentaler Ache 600 weitere Kubikmeter dazu, was einem Drittel zusätzlicher Wassermenge entspreche. Die vorgesehenen Retentionsräume sollen in Kramsach/Voldöpp 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser fassen, in Radfeld/Kundl 5,4 Mio und in Angath bei der Innschleife 1,3 Mio. Kubikmeter. Für die Retentionsräume werden rund 300 Hektar Land benötigt. Zu diesen drei Wasserrückhalte-Vorrichtungen kommen auf einer Länge von 17,8 km Linearmaßnahmen wie 10 km Dämme und 7 km Mauern, 4.500 m Drainagen und 19 Pumpstationen. Diese Baumaßnahmen betreffen 23,5 Kilometer Innufer und 540 Meter Ufer der Brandenberger Ache.
Drei optimierte Retentionsräume
Diese Retentionsräume werden im Hochwasserfall aktiv geflutet. Dafür werden Einlauf- und Abflussbauwerke benötigt, wobei sich die Becken binnen drei Tagen wieder entleeren sollen. Durch die Optimierung erfolgt in den teilweise jetzt schon bei Hochwasser überfluteten Flächen ein „Überstau“. Dieser betrage in Voldöpp 3,6 Meter statt 3,5 Meter, in Radfeld-Kundl 5,5 statt 2,1 Meter und in Angath 3,6 statt 2,1 Meter.
Hochwasserschutz kostet im Wasserverband Unteres Inntal rund 250 Millionen Euro
Die Bauherstellungskosten für sämtliche Maßnahmen beziffert die DonauConsult mit 210 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer, wobei den Löwenanteil der Kosten die Retentionsräume verursachen (117 Millionen Euro netto). Mit den Kosten für Planung, Bauaufsicht, Entschädigungen etc. erhöhe sich der Betrag auf rund 250 Millionen, rechnet Hanisch vor. Die im Wörgler Gemeindegebiet vorgesehenen Baumaßnahmen entlang der Ufer von Inn, Wörgler Bach und Brixentaler Ache kosten rund 2 Millionen Euro, die ökologische Ausgleichsfläche in Wörgl-West wird mit 10 Mio. Euro veranschlagt.
„Im Gemeindegebiet von Wörgl sieht das Generelle Projekt drei Maßnahmen vor. In Wörgl-West rund 1.600 Meter Damm und die ökologische Ausgleichsmaßnahme Wörgl-West (auf Kundler Gemeindegrund), den Bereich vom Wörgler Bach bis zur Brixentaler Ache mit Erhöhung bestehender Hochwasserschutzeinrichtungen und neuer Dämme sowie im Mündungsbereich der Brixentaler Ache“, erklärte Michael Kremser von DonauConsult.
Diskussion warf Fragen auf
„Warum werden Wasserrückhaltemaßnahmen nicht bei den Inn-Zuflüssen gesetzt?“ – mit dieser Frage eröffnete GR Dr. Herbert Pertl die Diskussion. „Weil Schutzmaßnahmen am Hauptfluss am effizientesten sind“, antwortete Walder. „Warum sind die Gemeinden östlich von Wörgl nicht dabei? Weil sie schon vorweg ihren Hochwasserschutz gebaut haben? Warum wurde Wörgl das verboten und anderen erlaubt?“ wollte Hans-Peter Hager wissen.
„Die Unterlieger brauchen keine Retentionsräume, hier sind nur Freibord-Maßnahmen vorgesehen (Erhöhung bestehender Dämme/Mauern, Anm.) “, erklärte DI Rottler vom Baubezirksamt und verwies darauf, dass auch in Wörgl nach 2005 Dämme erhöht wurden. Die Maßnahmen von Wörgl bis Kufstein seien 2008 wasserrechtlich bewilligt worden. Dass Kirchbichl erst später gebaut habe, liege an einer Verzögerung durch einen Grundtausch. Für das durch diesen Dammbau verdrängte Wasser würde Kirchbichl selbst einen Retentionsraum stellen. Die nachträgliche Dammerhöhung in Oberlangkampfen durch die Tiwag sei aufgrund eines Vermessungsfehlers passiert und sei bewilligt worden. Außerdem habe sich seit 2005 die Berechnungsgrundlage für das 100jährige Hochwasser geändert, da jetzt mit höheren Wasserständen gerechnet werde.
Lob für die Techniker
„Der Plan ist logisch und gut, ein Lob den Technikern – das ist ein plausibles Konzept“, meldete sich Dr. Josef Schernthaner von der Hochwasserschutzinitiative und argumentierte, dass die Unterlieger profitieren. „Es ist Willkür, Damm oder Freibord zu sagen. Es ist eine politische Entscheidung, die Unterlieger bis Kufstein auszunehmen“, so Schernthaner. Er verwehre sich als Betroffener dagegen, „immer als Schuldiger und Hauptnutznießer“ bezeichnet zu werden – „das ist ein schlechter Witz. Wir haben alle unsere Häuser in gutem Glauben gebaut, da hat uns keiner gewarnt.“
Wörgler Retentionsraum ungeeignet
„Warum wird Wörgls möglicher Retentionsraum nicht ins Projekt aufgenommen?“ fragte Bürgermeisterin Hedi Wechner nach. Um die südlich von Bahn und Autobahn gelegene Fläche zu erreichen, wäre ein 1,5 km Gerinne oberhalb notwendig. Dazu müsse das Flussbett des Gießenbaches unterdükkert werden, der Damm würde eine Höhe bis zu 5 Metern erreichen. „Das Problem ist die Entleerung“, erklärte Hanisch. Diese Entleerung erfolgt üblicherweise über Rohrleitungen. „Wenn mehr Wasser als beim 100jährigen Hochwasser kommt, braucht es eine Notfallentlastung, ein Abrinnen ohne Schaden. Bei diesem Retentionsraum würde die Hochwasserentlastung direkt ins Siedlungsgebiet erfolgen“ erläuterte der Techniker. Dieses Risiko sei zu hoch, dagegen erhob auch die für Sicherheit zuständige Staubeckenkommission ihren Einwand. „Aufgrund der Kunstbauten würde dieser Retentionsraum mit 50 Millionen Euro zudem dreimal soviel kosten wie andere“, nannte Hanisch einen weiteren Grund, weshalb der Wörgler Retentionsraum nicht empfohlen wird.
Vizebgm. Mario Wiechenthaler fragte nach, weshalb die um eine Million Euro angekaufte Retentionsfläche zwischen Autobahn und Inn in Wörgl-West nicht angerechnet werde. „Wörgl hat mit dem Bund einen Deal gemacht und 150.000 Euro bezahlt (85 % finanzierte der Bund) – mit dem Genehmigungserlass, diese Fläche dem öffentlichen Wassergut zuzuführen. Diese Fläche ist Projektbestandteil, der Wasserverband kann Wörgl die 150.000 Euro zurückgeben“, so Rottler.
„Geht Retention auch über Speicherkraftwerke?“ wollte GR Georg Breitenlechner wissen. „Diese hat keine Auswirkung auf den Inn“, erklärte Federspiel. Man habe nach 2005 untersucht, wieviele von 130 möglichen Retentionsbecken genützt hätten: „Gerade einmal 10 bis 15 %. In der Berechnung ist das vernachlässigbar“, so Federspiel.
Es gibt keinen Plan B…
„Das Projekt steht und fällt mit der Zustimmung der Grundeigentümer. Gibt es einen Plan B?“, wollte Gemeinderat Richard Götz wissen. „Es gibt keine Alternative“, erklärte Federspiel. „Keine Alternative zum Wasserrückhalt“, ergänzte Hanisch. „Damit können die Grundeigentümer den Preis diktieren?“ folgerte Bgm. Wechner. Was von Federspiel verneint wurde. Das Entschädigungsmodell habe die Landwirtschaftskammer ausgearbeitet und bilde die Verhandlungsbasis. Es sehe vor, für die Bodenwertminderung durch Einräumung der Dienstbarkeit zu entschädigen, weiters für die Wiederherstellung der Flächen und den Ernteausfall aufzukommen, was dann Sache des Wasserverbandes sei. Die jährlichen Wartungs- und Instandsetzungkosten des Wasserverbandes beziffert Hanisch aufgrund eines vergleichbaren Projektes in Oberösterreich mit 1,5 bis 2 Millionen Euro jährlich. „Hier gilt ein Förderschlüssel von 70:30 – 30 % betrifft die Gemeinden“, erklärte Rottler, wobei Wörgl hier nach jetzigem Modell rund die Hälfte der Gemeinderbeiträge aufbringen müsse.
„Der Inn gehört dem Bund – warum zahlt dieser dann nicht 100 % der Kosten anstatt der 85 %?“ fragte GR Götz. „Das Wasserbauförderungsgesetz wurde 2016 aktualisiert, demzufolge ist der höchste Förderungsbeitrag 85 %. Außer bei Grenzgewässern, da kann sie 100 % betragen – aber das trifft hier nicht zu“, erklärte Federspiel. In dem Finanzierungsmodell sei derzeit kein Landesbeitrag vorgesehen. In der Bundesförderung sei auch der Ausgleich zu sehen, weshalb die wasserbringenden Seitentäler-Gemeinden nicht als Anrainer im Wasserverband gewertet werden. Einen vorgeschlagenen Aufteilungsschlüssel von 80 % Bund und 20 % Land sieht Federspiel aufgrund der Beispielwirkung bei anderen Hochwasserschutzprojekten als nicht realistisch an.
Kostenaufteilung im Wasserverband
Der Wasserverband Unteres Inntal solle als Körperschaft öffentlichen Rechtes von den Mitgliedsgemeinden Angath, Breitenbach, Brixlegg, Kramsach, Kundl, Radfeld, Rattenberg und Wörgl sowie der vier Infrastrukturträger TIWAG, ÖBB, ASFINAG und Landesstraßenverwaltung gegründet werden und als Interessensgemeinschaft Antragsteller für Behörden und Förderverfahren sein. „Zweck ist die Errichtung, Instandhaltung und Sanierung von Verbandsanlagen“, erklärte DI Rottler. „Finanzierungs- und Stimmanteile sollen das Verhältnis des zu erlangenden Vorteiles oder zu beseitigenden Nachteiles ausdrücken, hinsichtlich Hochwassersicherheit, benötigter Flächen, Rückhaltevolumina oder bestehender Verpflichtungen“, so Rottler.
Der Finanzierungsschlüssel setzt sich aus vier Säulen zusammen: Sockelbeitrag nach Länge des Innufers, Hochwasserschutz für Rote und Gelbe Zonen, Vergütung für Wasserrückhalt und einen Widmungsbeitrag als Aufschlag für mitgeschütztes Grünland im Widmungsfall. Als eindeutige Basis hätten sich die Bürgermeister auf den Gefahrenzonenplan geeinigt – und demzufolge sei in Wörgl der größte Anteil Roter Zone, womit auch der größte Finanzierungsbeitrag Wörgls erklärt wird: Die vier Infrastrukturträger sollen je 5 %, also zusammen 20 % der von den Gemeinden zu tragenden Kosten (je nach Bundesförderung zwischen 20 und 15 % der Gesamtkosten) tragen. Unter den 8 Gemeinden liegt Wörgl mit 49,36 % an überragender Spitze, gefolgt von Kundl (10,39 %), Kramsach (6,78 %), Breitenbach (5,1 %), Brixlegg (3,18 %), Radfeld (2,98 %), Rattenberg (0,93 %) und Angath mit null Prozent.
Dieser Finanzierungsschlüssel bildet den Knackpunkt. „Wir haben ein massives Problem mit der Finanzierung. Wenn Wörgl 49 % zahlen muss, kann Wörgl nicht zahlen. Was hilft das Land dazu?“ meldete sich GR Mag. Gabi Madersbacher. Das sei eine politische Frage, so Rottler. Wenn das Land allerdings mitfinanziere, dann werde es wohl für alle billiger, nicht nur für Wörgl. „Für die Finanzierbarkeit genügt nicht, Prozente nachzuverhandeln. Es geht nur darum, was Wörgl direkt erhält – wir können weder 25 noch 15 Millionen Euro aufbringen. Da gibt es nur die eine Möglichkeit, mit dem Land direkt zu verhandeln“, meint GR Dr. Andreas Taxacher. Bgm. Wechner teilte mit, dass sie in dieser Sache bereits vergangene Woche bei LHStv. Geisler war und dieser zusagte, „das Problem zu lösen“. Über die Höhe des Beitrages ist aber noch zu verhandeln.
Hochwasser-Notfall trifft nach mobilem Schutz die Unterlieger
Wobei hier noch einmal die Unterlieger-Gemeinden ins Visier kamen, da diese im Katastrophenfall auf jeden Fall betroffen sind. „Im Hochwasserfall wird der mobile Schutz hochgefahren, das Wasser geht weiter“, wandte Bgm. Wechner ein. „Das ist ein rein rechtlicher Unterschied. Im Hochwasserfall kann jeder seinen mobilen Schutz einsetzen, um Haus und Hof zu verteidigen“, so Rottler. Auch die Unterlieger müssten mobil reagieren. Fakt ist, dass im Ernstfall Wörgl durch mobilen Schutz trocken bleibt und der Wasserspiegel flussabwärts um 25 bis 30 cm steigt. „Dann hätten die Unterlieger das Problem, ab Oberlangkampfen geht der Inn über“, bestätigte Rottler, lehnte aber eine Eingliederung dieser Gemeinden in den Wasserverband ab.
„Ist dieses Berechnungsmodell in Stein gemeißelt oder kann es noch überarbeitet werden?“ wollte GR Andreas Schmidt wissen. „Die anderen Bürgermeister sind damit einverstanden“, erklärte Rottler und wies darauf hin, dass man viele Änderungswünsche, die immer auf einen eigenen Vorteil von Gemeinden abzielten, abgewürgt wurden – etwa betreffen die Bewertung von Sonderflächen oder die Gewichtung der Retentionsräume. „Es soll ein ausgeglichenes, gerechtes und nachvollziehbares Modell sein“, so Rottler. Man habe versucht, das zu erreichen. Nun werden von den Gemeinden die Rückmeldungen erwartet. Ein Beschlussvorschlag betreffend das Generelle Projekt als Grundlage zur Wasserverbandsgründung liege vor.
„Aufgrund der Grundlagen ist alles schlüssig. Bei der Gemeinderatsitzung am 30. März 2017 werden wir diesen Beschlussvorschlag vorlegen – bis dahin sind noch detaillierte Finanzierungsgespräche zu führen“, kündigte abschließend Bgm. Wechner an – aber dafür sind nicht die Techniker die Ansprechpartner.