Aufgrund des deutlichen Rückganges der Totfunde und der Nachweise von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Österreich und den angrenzenden Nachbarländern wird das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die „Stallpflicht“ ab kommenden Samstag, 25. März 2017, 0 Uhr, österreichweit aufheben. Bestimmte Vorsichtsmaßnahmen gegen Geflügelpest (Vogelgrippe) bleiben weiterhin aufrecht.
Tirol war das einzige Bundesland ohne Vogelgrippe-Fall. In Tirol gibt es insgesamt rund 6.000 Hühner haltende Betriebe. 76 Betriebe sind in größerem Stil in der Eierproduktion tätig und halten mehr als 350 Legehennen. Masthühner werden in 72 Betrieben gehalten. „Tirol ist nach wie vor das einzige Bundesland, in dem noch kein Fall von Hausgeflügelpest (H5N8) nachgewiesen wurde“, betont Landesveterinärdirektor Josef Kössler.
Prävention weiterhin wichtig
Künftig sind aber bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, durch die ein möglicher Eintrag von Vogelgrippe aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände vermieden werden soll. Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten für alle Geflügelhalter, auch für die nichtkommerzielle Kleinhaltung. Landesveterinärdirektor Kössler informiert, dass:
- der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögel (Wasser- /Greifvögel) und deren Kot bestmöglich zu verhindern ist.
- das Füttern und Tränken im Stall oder einem Unterstand erfolgen muss, wo der Zuflug von Wildvögeln erschwert wird.
- die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken oder Oberflächenwasser erfolgen darf, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Außerdem ist für eine sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, Beförderungsmitteln und Ladeplätzen für Geflügel zu sorgen. Weiterhin gilt eine verschärfte Anzeigepflicht bei verdächtigen Krankheitserscheinungen in Geflügelhaltungen sowie die Meldepflicht beim Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln.
Die Stallpflicht für Geflügel wurde am 10. Jänner 2017 in ganz Österreich zum Schutz vor der Vogelgrippe verordnet, nachdem sich die Geflügelpest seit November 2016 in ganz Europa ausbreitete. Die Vogelgrippe ist nicht auf den Menschen übertragbar.
Text: Landesveterinärdirektion für Tirol