In 274 Tiroler Gemeinden finden am Sonntag, 27. Februar 2022 die alle sechs Jahre anberaumten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Bei Ortsabwesenheit, Krankheit oder Quarantäne ist bei den Gemeindewahlen am 27. Februar 2022 auch wieder die Wahl mittels Wahlkarte möglich. Die Wahlkarte muss bis spätestens 25. Februar 2022 beantragt werden.
In Wörgl gehen dabei sieben Listen an den Start: Die Liste Hedi Wechner, die Liste „Wörgl Bewegen. Liste Michael Riedhart“ als Zusammenschluss von drei derzeit ÖVP-nahen Gemeinderatsfraktionen (Bürgerliste VP, Team Wörgl und Junge Wörgler Liste), die Freiheitliche Wörgler Liste FWL und die Wörgler Grünen. Als neue Gruppierungen wollen die neue bürgerliche, parteifreie Liste „Wir für Wörgl. Liste Roland Ponholzer“, die Neos und die MFG-Partei in die Gemeindestube einziehen.
Die Wahlkarte: beantragen, ausfüllen, abgeben
Die Wahlkarten können Wahlberechtigte in ihrer Wohnortgemeinde schriftlich (auch per E-Mail möglich) bis Mittwoch, 23. Februar, oder mündlich bis Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, beantragen, wie das Land Tirol in einer Aussendung informiert. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Wahlkarten samt Wahlkuvert und Stimmzettel werden ab Mitte Februar von der Post zugestellt, zudem ist auch eine persönliche Abholung in der Gemeinde möglich – entweder von der/dem AntragstellerIn selbst oder von einer bevollmächtigten Person. Das ist vor allem ratsam, wenn erst kurz vor der Wahl der Antrag gestellt wird (bitte Postzustellzeiten berücksichtigen!) Die zugesandten Stimmzettel sind persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu stecken und dieses wiederum in die Wahlkarte zu legen. Anschließend muss die Wahlkarte gut verschlossen und auf der Rückseite des Kuverts unterschrieben werden.
Die Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkarte kann bis Freitag, 25. Februar 2022, 14 Uhr, während der Amtsstunden in der eigenen Gemeinde erfolgen. Zudem kann die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt, das Porto zahlt die Gemeinde. Postalisch muss die Wahlkarte bis Freitag, 25. Februar, in der Gemeinde eintreffen!
Schließlich kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 27. Februar, im zuständigen Wahllokal abgegeben werden – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst. Sobald eine Wahlkarte beantragt wurde, ist ein gewöhnlicher Urnengang am Wahlsonntag jedoch nicht mehr möglich (das heißt: Nach Beantragung der Wahlkarte kann beim Besuch des Wahllokals nur die Wahlkarte abgegeben werden).
Fliegende Wahlkommission
Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen oder auch wegen einer behördlichen Absonderung aufgrund einer Coronainfektion am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde, die sogenannte fliegende Wahlkommission. Diese kommt direkt in das Haus der/des Wahlberechtigten. Ein Antrag für die Sonderwahlbehörde muss schriftlich oder mündlich bis spätestens Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, in der Gemeinde erfolgen.
Rund um die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl am 27. Februar 2022 informiert die neue Ausgabe der Tiroler Landeszeitung ausführlich auf 32 Seiten. Neben der Online-Version (www.landeszeitung.at) wird in diesen Tagen eine gedruckte Ausgabe als amtliche Mitteilung an alle Haushalte in Tirol zugestellt. Das informative Angebot über alle Fristen, das gültige Ausfüllen von Stimmzetteln und weitere Regelungen rund um den Urnengang ist in der Landeszeitung auch in leicht verständlicher Sprache zu finden. So werden etwa anschaulich die einzelnen Schritte erläutert, wie die gültige Stimmabgabe mittels Wahlkarte erfolgt. „Menschen mit Lernschwächen, nichtdeutscher Muttersprache oder Menschen, die sich beim Lesen schwertun – sie alle haben das Recht, am politischen Geschehen teilzuhaben. Gerade bei Wahlen sind die Regelungen und Bestimmungen jedoch oft schwer zu verstehen. Um alle Wahlberechtigten ins Boot zu holen und ihnen alle wichtigen Informationen verständlich zu übermitteln, werden die wichtigsten Informationen zur Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl in Leichter Sprache angeboten. Zudem besteht für alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, sich direkt in ihrer Gemeinde zu informieren“, sagt LR Tratter.
Weitere Informationen zur Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2022 sind zudem hier zu finden: www.tirol.gv.at/gemeinderatswahl bzw. wahlen.tirol.gv.at
Quelle: Medieninfo des Landes Tirol/Konrad Pölzl BA