Wörgler Gemeinderat fasste Beharrungsbeschlüsse

Ob Regionalbad-Standort oder Bauprojekt in der Anich-Straße – trotz zahlreicher Einsprüche und ablehnender Stellungnahmen fasste der Wörgler Gemeinderat bei der außerplanmäßig einberufenen Sondergemeinderatsitzung am 2. September 2026 mehrheitlich Beharrungsbeschlüsse. Auf gestellte Fragen wurde vielfach nicht eingegangen – dafür gab´s Ordnungsrufe vom Bürgermeister für zwei Gemeinderätinnen und das Publikum. Mit Mehrheitsbeschluss legte der Gemeinderat auch eine neue Widmung fürs gemeindeeigene Grundstück beim Zentrumsprojekt Wörgl-Mitte fest, das von Rathaus zurück auf Kerngebiet mit 5 Etagen Wohnungen und 3 Etagen Geschäftsräumlichkeiten umgewidmet wurde.

Sitzungstermin und Uhrzeit – wieder um 9 statt um 18 Uhr – hatten zur Folge, dass der Gemeinderat nicht in Originalbesetzung antrat. Gleich fünf Ersatz-Gemeinderäte waren im Einsatz: Renato Janjic vertrat STR Thomas Embacher und Andreas Schmidt LA STR Christian Kovacevic. Für die FWL wurde Michael Mittner angelobt, für Wir für Wörgl Horst Moser (statt Gottfried Schneider bis 10:15 Uhr ) und Thomas Reinsberger (statt STR Astrid Rieser).

Bgm. Michael Riedhart ging in seinem einleitenden Bericht auf den laufenden WAVE-Abriss ein und teilte mit, dass der Parkplatz bleibt und stellte in Aussicht, dass „die Fahrschule zurück nach Wörgl kommt und dafür das Gelände beim WAVE nützt.“ Betreffend Regionalbad warte man auf die Förderzusage des Landes, um dann die Ausschreibung durchzuführen. „Der Tiefbau für die verkehrsberuhigte Zone in der Steinbacher Straße ist fertiggestellt, in den nächsten zwei Wochen folgen noch Begrünung und Baumpflanzung“, so Riedhart. Im Zeitplan liege auch die Sanierung der Europamittelschule, zu deren Finanzierung der Gemeinderat einstimmig die Aufnahme eines Kredites beim Gemeindeinvestitionsfonds in der Höhe von rund 1,489 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei jährlicher Verzinsung von 1 %  p.a. fix  beschloss. Im Herbst feiere zudem die Sportmittelschule das 100-Jahr-Jubiläum.

Beharrungsbeschlüsse für Schwimmbad-Raumordnung und Flächenwidmung

Nach dem mehrheitlichen Beschluss der Änderung des Raumordnungskonzeptes fürs geplante Schwimmbad-Areal am Scheiberfeld in der Federer-Straße am 1. Juli 2026 langten zahlreiche Einsprüche und Stellungnahmen von berechtigten Personen ein, weshalb am 2.9.2026 die Beschlussfassung neuerlich auf der Tagesordnung stand. „Zusammenfassend stellt die Plan Alp ZT GmbH fest, dass die in Stellungnahmen vorgebrachten Einwände nicht stichhaltig sind“, teilte GR Dr. Andreas Widschwenter, Obmann des Bau- und Raumordnungsausschusses mit und legte die juristische Empfehlung der Stadtamtsleitung vor, einen Beharrungsbeschluss zu fassen, da „keine Gründe für eine Änderung des Entwurfes vorliegen.“

Scheiber-Standort um 10 Millionen Euro teurer

WfW-GR Patricia Kofler wandte ein, dass kein schlüssiges Verkehrskonzept vorliege und der dieser Schwimmbad-Standort aus mehreren Gründen abzulehnen sei, zumal mit dem WAVE-Areal ein Alternativstandort im Gemeindeeigentum für den Schwimmbadneubau zur Verfügung stehe. Kofler kritisierte die Bodenversiegelung, die aufgrund des Lärmschutzes notwendigen Maßnahmen als massiven Eingriff in die Lebensqualität der Anrainer. „Bis heute gibt es keinen Kostenvergleich betreffend die beiden Standorte Wave und Federer-Straße – der neue Standort verursacht über 10 Millionen Euro Mehrkosten“, erklärte Kofler und forderte den Gemeinderat auf, diesen Standortvergleich einzufordern und „im letzten Augenblick zur Vernunft zu kommen.“

Aufgrund des laufenden Abrisses sei ein „Gebäudewert von 8,1 Millionen Euro in Schutt und Asche gelegt worden,  beim Wave-Areal ist immer noch genug Platz fürs neue Schwimmbad“, so Kofler, die zu den Neubau-Kosten fürs Regionalbad am Scheiberfeld in Höhe von 27,5 Mio. Euro den zu zahlenden Baurechtszins von 11,3 Mio. Euro für die Dauer des Baurechtsvertrages ohne Index-Sicherung rechnet – und dazu seien noch rund fünf Millionen Euro Schulden vom WAVE zu tilgen. „Wieso berücksichtigt die Stadt nicht den vorhandenen Schwimmbad-Standort?“, so Kofler.

„Laut § 32 des Tiroler Raumordnungsgesetzes sind Änderungen zu begründen – es hätte eine Alternativprüfung benötigt“, ist auch Grün-GR Iris Kahn überzeugt und fragte, warum diese nicht stattgefunden habe. Bodensparsamkeit und Verhinderung von Nutzungskonflikten seien da ebenso zu berücksichtigen. Der geplante Lärmschutz der Anrainer am Scheiberfeld durch Parkhaus und Lärmschutzwände veranlasste Kahn zu weiteren Fragen: „Wo ist die Beschattungsstudie, besonders Bewohner im Erdgeschoss sind massiv betroffen.“ Auch das Lärm-medizinische Gutachten werfe Fragen auf. Es würden zwar „keine gesundheitlichen Schäden“ verursacht, wohl aber eine extreme Verminderung der Lebensqualität. Kahn wollt zudem den Abstand des Parkhauses von den angrenzenden Gärten der Wohnhäuser wissen und warum das an der Federer Straße dem Schwimmbadareal gegenüberliegende Feld nicht in die Raumordnungsänderung einbezogen wurde. Eine weitere Frage galt dem Erhalt des Baumbestandes im Osten. „Diese Bodenversiegelung ist nicht zeitgemäß – es gibt ein bereits versiegeltes Grundstück (beim Wave-Areal)“, argumentierte Kahn.

Bgm. Michael Riedhart beantwortete Fragen nur teilweise. Der Baumbestand sei gesichert und wertvoll fürs Landschaftsbild. Das Parkhaus werde jetzt niedriger, da das unterste Parkdeck halb in den Boden versenkt werde. Der Radweg werde verbreitert (auf 3 Meter), die Lärmschutzwände reduziert (bleiben 3 Meter hoch). Die Bodenversiegelung betreffe nicht die Liegewiese, zudem werde beim WAVE Boden entsiegelt und ein Grünzug errichtet. „Wir brauchen das WAVE für die Gegenfinanzierung“, so Riedhart, der darauf hinwies, dass der Gemeinderat mehrheitlich das Scheiberfeld als Standort festgelegt habe.

Kritik am Schwimmbad-Standort Federer Straße

„Seit 2022 ist das Scheiberfeld als Schwimmbadstandort angekündigt. Warum gibt es bis heute keine Widmung?“, meldete sich GR Hubert Werlberger zu Wort, der auch die Lärmsituation kritisch sieht: „Es hat ein Lärm-medizinisches Gutachten benötigt, weil das Lärmgutachten negativ war.“  Besonders beunruhigt ihn die Finanzierung: „Die Baukosten trägt Wörgl, das Umland beteiligt sich nur an Betriebskosten. Im Mai wurden Kosten von 28,5 Millionen Euro genannt, wobei die Landesförderung mit 15 Mio. Euro angenommen wird und der TVB einen Teil zahlt. Die Gemeinde muss einen 10 Millionen Euro-Kredit aufnehmen“, so Werlberger. Dazu komme noch der monatliche Baurechtszins von über 20.000 Euro. Werlbergers Fazit: „Das Schwimmbad ist aktuell ein Millionengrab.“ Werlberger vermisse ein Verkehrskonzept, Fortschritte bei der WAVE-Areal-Verwertung und fragte aufgrund von TT-Berichten nach, „welche 18 offenen Forderungen vom Land für die Gewährung der Förderung aus dem Bädertopf noch offen sind.“ Er lasse sich nicht vorwerfen, das Regionalbad verhindern zu wollen und forderte Entscheidungsgrundlagen wie konkrete Angaben zu Planung und Kosten ein.

Bgm. Michael Riedhart wies darauf hin, dass die Flächenwidmung der nächste Tagesordnungspunkt sei. Gespräche zur WAVE-Arealverwertung seien erst ab Aufhebung des Baurechtsvertrages mit der WAVE-Gesellschaft möglich und der Baurechtszins könne erst nach dem Abbruch lukriert werden. „Die Schwimmbadplanung führt ein deutscher Schwimmbad-Bauer, der auch das Atoll geplant hat, durch, die Jury-Sitzung fand am 3. Juli statt“, teilte Riedhart mit, der auf die „stabilen Finanzen“ der Stadt hinwies. Was die Finanzierung betrifft, wies Riedhart erneut darauf hin, dass der Gemeinderat entscheide – wenn die Fördersumme vom Land zu gering sei, werde das Bad nicht als Regionalbad gebaut.

Zu den Fragen von Kahn und Kofler stellte GR Dr. Andreas Widschwenter fest: „Machbarkeits- und Lebenszyklus-Studien sind laut Plan Alp ZT nicht Gegenstand der raumplanerlichen Begutachtung. Auch nicht Thema im Bauverfahren. Alle Gutachten für das Projekt sind da und positiv.“

„Deshalb sind diese Fragen nicht weniger wichtig für die WörglerInnen“, antwortete Kofler, die auf den Standortvergleich pocht, da „auch das Land den Wave-Standort präferiert.“ Ähnlich reagierte Kahn – u.a. wollte sie wissen, wieso Anrainer im Stadtamt keine Auskunft über vorliegende Gutachten erhielten und ob aufgrund der Lärmsituation angedacht sei, das Wohngebiet in Mischgebiet zu widmen, das höhere Lärmbelastung ermögliche. Zudem wollte sie wissen, weshalb im Frühjahr die Planungskosten mit null Euro angegeben wurden und nun fix und fertige Pläne vorliegen.

„Die Rechnungslegung war zu dem Zeitpunkt noch nicht erfolgt“, gab Riedhart Auskunft und wies darauf hin, dass „das die Schwimmbadgesellschaft abwickelt, dafür wurde ein Rahmen von einer Million Euro beschlossen.“ Abstände (Parkhaus-Wohnungen) seien noch nicht bekannt. Auf Kahns Zwischenfrage nach der Beschattungsstudie erhielt sie aufgrund des Zwischenrufes einen Ordungsruf des Bürgermeisters.

Die aufgeheizte Stimmung im Gremium versuchte Ersatz-GR Horst Moser abzukühlen: „Als Bürger hat man den Eindruck, wenn es um Dinge gegen das neue Bad geht, werden schnell Beharrungsbeschlüsse gefasst, um Nägel mit Köpfen zu machen.“ Nun sollen die Bürger über Generationen etwas finanzieren – wobei der Gemeinderat die Bürger vertreten und „sich dafür ein wenig Zeit nehmen soll, um auf die Anliegen einzugehen.“ Was vom Publikum im Saal als einzige Wortmeldung der Sitzung Applaus erntete. Worauf Bgm. Riedhart Moser fragte, ob er für ein Regionalbad in Wörgl oder in Kufstein sei.  Er sehe die Notwendigkeit für eine Schwimmlösung, aber auch, dass Wörgl die finanzielle Last trage. Deshalb wolle er alle Argumente hören.

„Ohne Landesförderung geht es nicht“, stellte Riedhart nochmals vor der Abstimmung des Beharrungsbeschlusses über die Raumordnungsänderung fest. 15 Mandatare stimmten für den Beharrungsbeschluss, fünf dagegen bei einer Stimmenthaltung.

Mit demselben Abstimmungsergebnis endete die Beschlussfassung zum Beharrungsbeschluss betreffend die Flächenwidmung, wobei in der Diskussion GR Kahn nachfragte, ob garantiert werde, dass das Wohngebiet nicht in Mischgebiet umgewidmet wird und wann das Beschattungsgutachten vorliegt. „Eine Umwidmung ist nicht geplant“, so Riedhart. Das Beschattungsgutachten komme, wenn die Gebäudesituierung feststeht – das sei Sache beim Bebauungsplan. Hubert Werlberger wollte wissen, weshalb Gutachten erst so spät vorliegen. „Erst muss eine Festlegung der Gebäudekörper erfolgen. Damit ändern sich Schallquellen. Ein Lärmgutachten ist erst im Planungsverlauf sinnvoll“, so Riedhart.

GR Patricia Kofler fragte, weshalb mit der Beschlussfassung nicht auf das Ergebnis der laufenden Plausibilitätsprüfung des Landes gewartet werde. Die Empfehlung zur Umwidmung zu Mischgebiet komme aus dem Juli-Gutachten: „Wenn aktuell keine Umwidmung angedacht ist – kannst du das über Jahre garantieren?“ fragte Kofler Bgm. Riedhart. „Kann ich nicht, das entscheidet der Gemeinderat, nicht der Bürgermeister“, antwortete dieser. Die Widmung lege der Gemeinderat fest, dann komme dazu vom Land ein Ja oder Nein oder ein Ja mit Auflagen. Aufgrund der Gespräche mit dem Land sei er guter Dinge.

Kofler stellte fest, dass Bgm. Riedhart sie in ihrer Wortmeldung unterbrochen habe, worauf dieser ihr aufgrund der „Wechselrede einen Ordnungsruf“ erteilte. „Warum wurde um diese Plausibilitätsprüfung beim Land angesucht?“ wollte Kofler weiter wissen. Riedhart wies darauf hin, dass das eine Standard-Vorgangsweise während der letzten Jahre sei: „Es ist gängige Praxis. Wir wollen Zeit sparen. Der Baukostenindex galoppiert uns davon, wir müssen europaweit ausschreiben. Jetzt bekundet der Gemeinderat seinen Willen, dann entscheidet das Land, ob das passt oder nicht. Diese Vorprüfung ist nicht verpflichtend.“ Weitere Nachfragen lehnte Riedhart ab.

Bauprojekt Anich-Straße: Gemeinderat bestätigt Kernzonen-Widmung

Auf den zentrumsnahen Grundparzellen 174/5 und 174/4 in der Anich Straße soll nach Abriss des Bestandes eine zentrumsdichte Bebauung mit Wohn- und Gewerbeflächen im Erdgeschoss erfolgen, was der Gemeinderat am 1.7.2026 mit 20 Ja-Stimmen bei einer Stimmenthaltung bewilligte. Zum geplanten Bauprojekt langten 10 Stellungnahmen von Anrainern ein, die sich gegen die Gewerbenutzung aussprachen. 118 BürgerInnen unterstützten die Einwände mit ihrer Unterschrift. So musste der Gemeinderat am 2.9.2026 neuerlich einen Beschluss fassen. Die vorgebrachten Einwände seien „aus raumplanungsfachlicher Sicht nicht stichhaltig“, weshalb „den Stellungnahmen keine Folge zu leisten ist“, lautete der Antrag zur Fassung des Beharrungsbeschlusses.

Aus Respekt vor den Bürgern, deren Sorgen und Engagement schlug GR Patricia Kofler vor, „noch einmal über die Umwidmung nachzudenken.“ Einwände wie die neu ausgewiesene Fahrradstraße und die aufgelisteten 22 Leerstände im Kerngebiet sollten nicht vom Tisch gewischt werden. „Laut Gesetz ist eine Umwidmung nur bei Bedarf vorzunehmen“, so Kofler, die zur Prüfung den Tagesordnungspunkt absetzen wollte – für den Abänderungsantrag vom Gemeinderat aber nicht die erforderliche Mehrheit erhielt.

Für den Beharrungsbeschluss plädierte GR Dr. Herbert Pertl, der sich dabei auf die Stellungnahme des Raumplaners berief: „Ich kenne viele Personen dort, aus ihrer Sicht verstehe ich es auch. Aber ich werde weiter für das Projekt eintreten.“

Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens versuchte Stadtbauamts-Mitarbeiter Gluderer zu zerstreuen: „Die Fahrradstraße wurde als Maßnahme das Verkehrskonzeptes umgesetzt. Das heißt, dass eine öffentliche Straße zur Privatstraße mutiert – hier dürfen nur mehr Anrainer motorisiert unterwegs sein, die Durchfahrt für andere ist verboten. Die Anich Straße hat ein sehr geringes Verkehrsaufkommen.“ „Durch den Wegfall des jetzigen Parkplatzes wird es sogar eine Verbesserung geben“, erklärte Bgm. Riedhart, der die Bedenken der Anrainer als unbegründet sieht, da die ausgewiesenen Gewerbeflächen als Büros genützt würden: „Der Bauwerber hat dafür schon einen Mieter.“

GR Kofler bezog sich auf Bedenken der Bürger hinsichtlich zusätzlichen Lkw-Verkehrs – die Straße sei dafür zu schmal. Was Bgm. Riedhart dementierte – die Straße sei breit genug, wie auch Verkehrsreferent Vizebgm. Hubert Aufschnaiter befand. Durch die Büronutzung sei kein Lkw-Verkehr zu erwarten.  „Ein Drittel der Bewohner dieses Straßenzuges hat unterschrieben, das betrifft die Leute massiv – deshalb stimme ich nicht zu“, erklärte GR Elisabeth Werlberger. „Lkw müssen jetzt schon rückwärts fahren, weil sie nicht umdrehen können. Vor kurzem hat es dort einen Todesfall gegeben“, teilte GR Hubert Werlberger mit.

Der Gemeinderat fasste mit 15 Ja- bei 2-Gegenstimmen und vier Stimmenthaltungen den Beharrungsbeschluss für die Kerngebietswidmung in der Anich Straße.

Weitere Berichte aus dem Gemeinderat folgen.

Neue Sitzungsordnung im Wörgler Gemeinderat – v.l. Ersatz-GR Renato Janjic, Vizebgm. Kayahan Kaya, Vizebgm. Hubert Aufschnaiter und GR Ing. Emil Dander. Foto: Spielbichler
Der Gemeinderat fasste Beharrungsbeschlüsse mehrheitlich – hier Gegenstimmen bei der Schwimmbad-Abstimmung. Foto: Spielbichler
Präsentationsfolie im Gemeinderat am 2.9.2026.
Neue Sitzungsordnung im Gemeinderat – v.l. Grün-GR Iris Kahn und Özlem Harmanci, Hubert und Elisabeth Werlberger, Sebastian Feiersinger, Andreas Deutsch, Novela Steinlechner und Walter Altmann. Foto: Spielbichler
Projekt Anich Straße – Präsentationsfolie im Gemeinderat am 2.9.2026.
Kreuzungsbereich Anich Straße – Lade Straße: GR Novela Steinlechner wies darauf hin, dass das Wissen über die Regeln der Fahrradstraßen bei der Bevölkerung noch nicht angekommen sind – Radfahrer haben Vorrang!
Abstimmung zur Kerngebietswidmung Anich-Straße. Bei der neuen Sitzordnung anschließend nach GR Dander GR Dr. Herbert Pertl, Dr. Andreas Widschwenter, FWL Michael Mittner, Gabi Madersbacher, Andreas Schmidt, Gottfried Schneider, Thomas Reinsperger und Patricia Kofler (v.l.).