Land Tirol zahlt Wärmepumpen- und Stromheizungs-Zuschuss

Haushalte, die in Tirol überwiegend mit einer Wärmepumpe oder einer festinstallierten Elektro-Heizung (Stromheizung) heizen, können seit einer Woche einen Zuschuss beantragen. Anträge können noch bis 31. Oktober 2023 gestellt werden, vorzugsweise online , auch per E-Mail, postalisch oder persönlich.

Der Startschuss kann sich sehen lassen: Am 23. Juli sind bereits über 2.100 Anträge beim Land Tirol eingegangen – der überwiegende Teil per Online-Formular. Die einlangenden Anträge werden laufend abgearbeitet und geprüft, sodass Zuschüsse schnellstmöglich ausbezahlt werden können.

Voraussetzung für den Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol im zu fördernden Haushalt, die Einhaltung von Einkommensgrenzen und das überwiegende Heizen mit Wärmepumpe oder einer festinstallierten Elektro-Heizung (Stromheizung).

Haushalte mit ein bis drei Personen erhalten bei Wärmepumpenheizungen 300 Euro und bei Stromheizungen 450 Euro. Sind es mehr als drei Personen beträgt der Zuschuss 350 Euro bei Wärmepumpenheizungen bzw. 500 Euro bei Stromheizungen. Damit will das Land Tirol gestiegene Energiepreise abfedern, die bei Wärmepumpen- und StromheizungsnutzerInnen durch die Strompreisbremse des Bundes nur bedingt eingedämmt werden.

„Der Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen ist ein voller Erfolg. Auf meine Initiative hin hat das Land Tirol diese Lücke, die der Bund bislang bei der Strompreisbremse offengelassen hat, geschlossen. Für mich ist klar, dass Klimaschutz nicht bestraft werden darf und jene Menschen, die nur auf eine Stromheizung zurückgreifen können, Unterstützung brauchen“, sagt Landeshauptmann Anton Mattle, der an Haushalte mit Wärmepumpen oder festinstallierten Elektro-Heizungen appelliert: „Informieren Sie sich und holen Sie sich Ihren Zuschuss ab!“ Insgesamt wurden rund zehn Millionen Euro beim Land für diesen Zuschuss reserviert.

Informationen rund um den Zuschuss für Haushalte mit Wärmepumpen oder festinstallierten Elektro-Heizungen (Stromheizungen) finden sich unter www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss.

Eine Übersicht über weitere Unterstützungsmöglichkeiten – unter anderem den Tirol-Zuschuss – von Bund und Land findet sich unter www.tirol.gv.at/entlastungen.

Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Die Antragstellung kann mittels Onlineformular über www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss, per E-Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder auf postalischem Weg bzw. persönlich (Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales / Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck) erfolgen. Mittels Selbsterklärung müssen die AntragstellerInnen bestätigen, dass sie für den Bezug berechtigt sind. Der Wärmepumpen- und Stromheizungszuschuss kann pro Haushalt einmal bezogen werden.

Bei Fragen stehen das Tiroler Hilfswerk (Telefonnummer: 0512 508 3692, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at) sowie die Förderungs-Hotline vom InfoEck unter 0800 800 508 (Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr) zur Verfügung.

Text: Stefan Milicevic, BA/Land Tirol